Verkehrsrecht

Autofahren ist für uns selbstverständlich und eine der zentralen Tätigkeiten unseres täglichen Lebens. Das Verkehrsrecht gehört damit zu den konfliktträchtigsten Rechtsgebieten. Wir beraten und vertreten Sie, wenn Verkehrsunfall, Fahrzeugkauf, Fahrzeugleasing und Gewährleistung für Sie Probleme mit sich bringen. Wir helfen Ihre Ansprüche durchzusetzen, wenn Sie in diesen Bereichen rechtliche Unterstützung benötigen.

Wir regulieren Ihren Verkehrsunfall für Sie. Unser Leistungsspektrum erstreckt sich vom “einfachen“ Verkehrsunfall bis zum komplizierten und schweren Unfall mit Personenschaden. Wir bieten einen umfassenden Service und übernehmen die gesamte Abwicklung des Unfalls, einschließlich der Abrechnung mit Haftpflicht- und Kaskoversicherungen, Werkstätten, Gutachtern etc..

Rechtsanwalt Edgar Bandowski ist seit Jahren Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein. Das bedeutet spezielle Erfahrung in der Abwicklung verkehrsrechtlicher Angelegenheiten, insbesondere in den Bereichen Unfallregulierung, Verkehrsstrafrecht, -ordnungswidrigkeiten und vertraglichen Angelegenheiten rund um das Auto.

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