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Edgar Bandowski
Rechtsanwalt und Notar
Rechtsanwalt Edgar Bandowski ist als Rechtsanwalt zugelassen an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten. Er ist zugleich Fachanwalt für Erbrecht, Arbeitsrecht und Familienrecht. RA Edgar Bandowski ist Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Erbrecht, Anwaltsnotariat, Arbeitsrecht und Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins.
Seit dem 13. September 2013 ist Rechtsanwalt Edgar Bandowski vom Justizministerium des Landes NRW durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm zum Notar bestellt.
- Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum
- 1. Juristisches Staatsexamen 1991 in Bochum
- Referendariat am Landgericht Dortmund
- 2. Juristisches Staatsexamen 1994 in Hamm
- Von 1994 bis 1995 Rechtsanwalt in einer Rechtsanwaltskanzlei in Lüdenscheid
- Seit 1996 Rechtsanwalt in Herscheid
- Seit 2013 Notar in Herscheid
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