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Profitieren Sie von meiner besonderen Qualifikation als Fachanwalt für Erbrecht. Besondere theoretische und praktische Erfahrungen auf dem Gebiet des Erbrechts bedeuten für Sie kompetente Beratung und Vertretung bei ihren erbrechtlichen Fragen.

Fachgebiet Erbrecht

Die rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Erbrecht sind vielseitig und beginnen nicht erst mit dem Tod einer Person, sondern bereits mit der Planung und Umsetzung der Vermögensnachfolge zu Lebzeiten.

Das Gebiet des Erbrechts ist umfangreich und kompliziert, Fehlentscheidungen aufgrund Informationsmangels und fehlender kompetenter Beratung können weitreichende finanzielle Folgen haben.

Wir bieten Ihnen in allen Bereichen des Erbrechts rund ums Erben und Vererben eine fachkundige Beratung und Begleitung.

Vor dem Erbfall: Erbrechtliche Gestaltung

Eigene letztwillige Verfügungen fallen nicht leicht. Gern schiebt man die Regelung der Rechtsfolgen nach dem eigenen Ableben immer wieder hinaus. Es ist auch uns bewusst, dass der gesamte Bereich sehr sensibel zu behandeln ist – insbesondere wenn es neben der Vermögensnachfolge um Altersvorsorgevollmachten oder Patientenverfügung geht. Umso mehr gehören neben hoher fachlicher Kompetenz auch die menschlichen Aspekte zu einer gründlichen Beratung.

Die Ausarbeitung von

  • Testamenten
  • Erbverträgen
  • Vollmachten
  • Lebzeitige vorweggenommene Erbfolge
  • Unternehmensnachfolgeregelungen

bildet einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit im notariellen Bereich.

Nach dem Erbfall: Erbrechtliche Beratung und Vertretung

Mit dem Eintritt eines Erbfalls sieht man sich vor viele Probleme gestellt, die gelöst werden wollen. Wir beraten und begleiten Sie durch sämtliche Bereiche, die ein Erbfall nach sich zieht. Dabei kann es sich um die

  • Ablieferung eines Testamentes beim Nachlassgericht und Testamentseröffnung
  • Fragen der Annahme oder der rechtzeitigen und wirksamen Ausschlagung der Erbschaft
  • Beschränkung der Haftung des Erben für Schulden des Erblassers
  • Erbscheinsverfahren
  • Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft,
  • Testamentsanfechtung
  • Erfüllung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
  • Erfüllung von Vermächtnissen

handeln. Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen des Erbrechts und der Vermögensnachfolge sowohl im notariellen Bereich als auch bei der gerichtlichen Vertretung in erbrechtlichen Streitigkeiten.

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