Vertragsrecht

Der Begriff des Vertragsrechts ist weit zu fassen. Eine Aufzählung verbietet sich deshalb schon aus Gründen der Übersichtlichkeit. Deswegen gehen wir nur auf den Kaufvertrag und den Werkvertrag ein.

Kaufvertrag

Der wohl häufigste Vertrag ist der Kaufvertrag, wie er uns täglich in seinen verschiedensten Ausprägungen begegnet. Wir prüfen Ihre Ansprüche aus einem Kaufvertrag, unabhängig von der Frage, ob Sie einen Gegenstand für 1 EUR oder 100.000 EUR erworben haben. Wir sagen Ihnen, ob Gewährleistungsansprüche bestehen, wie sie abzuwehren oder geltend zu machen sind und helfen Ihnen, diese Ansprüche durchzusetzen, notfalls mit gerichtlicher Unterstützung.

Werkvertrag
Insbesondere der Bauwerkvertrag

Im Baurecht kann eine rechtzeitige Rechtsberatung große wirtschaftliche Nachteile verhindern. In erster Linie kann dies durch außergerichtliche Maßnahmen wie Schlichtungsgespräche o.ä. erreicht werden. Häufig kommt es aber auch darauf an, durch schnelles Handeln Fakten zu schaffen bzw. Interessen zu sichern. Wenn Sie es wünschen, wird die juristische Vertretung durch die fachkompetente Beratung eines Architekten unterstützt. Wir vermitteln hier gerne.

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