Edgar Bandowski – Ihr Rechtsanwalt und Notar in Herscheid
Herzlich Willkommen auf der Homepage
der Anwalts- und Notarkanzlei Edgar Bandowski
Wir freuen uns, Ihnen auf den folgenden Seiten das Leistungsspektrum der Kanzlei vorstellen zu dürfen.
Unsere Erbrecht Internetseite.
INFORMATIONEN ZUM UMGANG MIT DER GEFAHR DURCH
DAS CORONA-VIRUS
Die aktuelle Situation und die fortschreitende Entwicklung der Corona-Krise führt zu erheblichen Einschränkungen im täglichen Leben und zwingt uns, unsere täglichen Abläufe den Umständen anzupassen. Ziel ist es, durch geeignete Maßnahmen eine Beschleunigung der Ausbreitung der Pandemie zu unterdrücken und zu verlangsamen. Dazu gehört auch, dass wir unsere Abläufe in der täglichen Kanzleiarbeit anpassen. Bitte beachten Sie folgendes:
1. Termine mit dem Notar
Die Westfälische Notarkammer hat in einem Rundschreiben darauf hingewiesen, dass Notarinnen und Notare als Träger eines öffentlichen Amtes Personen im Sinne von Abschnitt II. Ziffer 9 der Leitlinien des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen zur Bestimmung des Personals kritischer Infrastrukturen vom 15.03.2020 sind, weil sie Kernauf-gaben der Justiz wahrnehmen.
Das bedeutet, dass wir für Sie sämtliche Aufgaben im Bereich der vorsorgenden Rechtspflege wei-ter anbieten und durchführen. Dies gilt für die kurzfristige Vorbereitung und Beurkundung von Tes-tamenten oder anderen Verfügungen von Todes wegen sowie von Vorsorgevollmachten. Gesell-schaftsrechtliche Vorgänge wie Umstrukturierung oder Anteilsverkäufe können ebenso zum Schutz oder zur Erhaltung von Arbeitsplätzen erforderlich sein. Auch die Bestellung von Grundschulden und anderen Kreditsicherheiten ist in der Krise von besonderer Bedeutung.
Diese Funktionen notarieller Amtstätigkeit müssen trotz der aktuellen Verschärfung der Risikositu-ation bei der Verbreitung des Coronavirus weiterhin aufrechterhalten werden. Wir nehmen diese Aufgaben wahr und sind bemüht, das bestehende Risiko auf ein Minimum zu begrenzen.
Beurkundungen, die zwingend die Anwesenheit der Beteiligten erfordern, werden von uns unter Berücksichtigung der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen durchgeführt. Sicherheitsabstände werden eingehalten. Für Handhygiene ist gesorgt. Für Unterschriften werden Kugelschreiber ver-wendet, die für diesen erstmaligen Gebrauch bestimmt sind und beim Verwender verbleiben kön-nen.
2. Termine mit dem Rechtsanwalt
Persönliche Besprechungstermine in der Kanzlei sollen aufgrund des damit verbundenen Risikos bis auf weiteres möglichst vermieden werden. Sie können gegebenenfalls durch Telefontermine ersetzt werden. Dies gilt sowohl für bereits feststehende als auch für neue, von Ihnen zu vereinba-rende Termine. Informationen können selbstverständlich auch gerne per E-Mail ausgetauscht wer-den.
3. Termine bei Gericht
Auch die Gerichte reagieren auf das Virus mit Vorsichtsmaßnahmen. Anberaumte Termine werden unter Hinweis auf die Risikolage aufgehoben und auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Nur
zwingend notwendige Termine, die die Justiz beispielhaft mit Sachen nach dem Gewaltschutzge-setz und einstweilige Anordnungen definiert, sollen noch verhandelt werden.
Sofern in Ihrer Angelegenheit Termine anstehen, werden wir Sie unverzüglich informieren, sobald eine Aufhebung und Neuterminierung erfolgte. Bei Unsicherheiten rufen Sie uns bitte an.
4. Neue Angelegenheiten
Die Risikosituation kann und wird uns nicht davon abhalten, das Notwendige zu tun, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen. Das bedeutet, dass wir auch für neue Mandate gerne weiterhin zur Verfügung stehen. Allerdings sollten wir den Informationsaustausch risikoarm durchführen, indem wir uns auf telefonische Kontakte oder elektronische Post beschränken. Nur wenn es unerlässlich ist, können wir auch gerne einen persönlichen Besprechungstermin vereinbaren, wobei wir dann darauf achten werden, die Sicherheitsbestimmungen durch Abstandhalten, Handhygiene etc. einzuhalten. Nutzen Sie die Ihnen bekannten Kommunikationswege wie Telefon oder E-Mail.
5. Übersendung von Dokumenten und Unterlagen
Bitte nutzen Sie in laufenden und neuen Angelegenheiten die Möglichkeit, uns die notwendigen Dokumente und Informationen auf elektronischem Wege zur Verfügung zu stellen. Sofern sie keine Möglichkeit haben, dies auf elektronischem Wege vorzunehmen, können Sie uns die Unterlagen auch gerne in den Briefkasten einwerfen. Der Briefkasten ist sicher und wird regelmäßig geleert. Auf diesem Wege werden persönliche Kontakte vermieden.
Wenn Sie anderweitige Fragen haben, ob und in welchem Umfang wir uns auf die gegenwärtige Situation eingestellt haben sowie, ob Sie einen Termin wahrnehmen oder absagen sollten, rufen Sie uns bitte an. Wir stehen Ihnen gerne behilflich zur Verfügung.
Wir danken Ihnen für Ihre Mitwirkung und Ihr Verständnis.
Ihr Rechtsanwalt und Notar Edgar Bandowski und das Kanzleiteam