Wohnungsrecht Mietrecht / WEG-Recht
Unter den Oberbegriff Wohnungsrecht haben wir das Miet- und Pachtrecht und das Wohnungseigentumsrecht gefasst. Unsere Kanzlei bietet Ihnen in diesem Bereich folgende Leistungen an:
Als Mieter oder Vermieter:
- Erstellung und Prüfung des Mietvertrags (Wohnraum und Gewerberaum) und des Pachtvertrags
- außergerichtliche Beratung und gerichtliche Vertretung bei Mängeln am Mietobjekt, Mietminderung und Geltendmachung von Schadensersatz
- Beratung, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung zu Schönheitsreparaturen, Nebenkostenabrechnungen, Mieterhöhungen, bei Rückforderung der Kaution, offenen Mietzahlungen
- außergerichtliche Beratung und gerichtliche Vertretung im Zusammenhang mit einer Kündigung und Räumung
Als Wohnungseigentümer/Hausverwalter:
- Beratung und Prüfung von Kaufverträgen über eine Eigentumswohnung
- außergerichtliche Beratung und gerichtliche Vertretung bei Problemen mit der Hausverwaltung oder mit anderen Eigentümern
- Beratung im Zusammenhang mit Eigentümerversammlungen und Beschlussfassungen bis hin zur Vertretung bei einer gerichtlichen Beschlussanfechtung
- Beratung und gerichtliche Vertretung von Eigentümergemeinschaften im Zusammenhang mit Baumängeln , gegen Handwerker oder sonstige Dritte, Beitreibung von Wohngeldforderungen oder Durchsetzung von Beschlüssen gegenüber Miteigentümern
- Beratung von Hausverwaltungen und Prüfung von Einzelfragen zum Wohnungseigentumsrecht, insbesondere im Zusammenhang mit Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung