Wohnungsrecht Mietrecht / WEG-Recht

Unter den Oberbegriff Wohnungsrecht haben wir das Miet- und Pachtrecht und das Wohnungseigentumsrecht gefasst. Unsere Kanzlei bietet Ihnen in diesem Bereich folgende Leistungen an:

Als Mieter oder Vermieter:

  • Erstellung und Prüfung des Mietvertrags (Wohnraum und Gewerberaum) und des Pachtvertrags
  • außergerichtliche Beratung und gerichtliche Vertretung bei Mängeln am Mietobjekt, Mietminderung und Geltendmachung von Schadensersatz
  • Beratung, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung zu Schönheitsreparaturen, Nebenkostenabrechnungen, Mieterhöhungen, bei Rückforderung der Kaution, offenen Mietzahlungen
  • außergerichtliche Beratung und gerichtliche Vertretung im Zusammenhang mit einer Kündigung und Räumung

Als Wohnungseigentümer/Hausverwalter:

  • Beratung und Prüfung von Kaufverträgen über eine Eigentumswohnung
  • außergerichtliche Beratung und gerichtliche Vertretung bei Problemen mit der Hausverwaltung oder mit anderen Eigentümern
  • Beratung im Zusammenhang mit Eigentümerversammlungen und Beschlussfassungen bis hin zur Vertretung bei einer gerichtlichen Beschlussanfechtung
  • Beratung und gerichtliche Vertretung von Eigentümergemeinschaften im Zusammenhang mit Baumängeln , gegen Handwerker oder sonstige Dritte, Beitreibung von Wohngeldforderungen oder Durchsetzung von Beschlüssen gegenüber Miteigentümern
  • Beratung von Hausverwaltungen und Prüfung von Einzelfragen zum Wohnungseigentumsrecht, insbesondere im Zusammenhang mit Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung
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58849 Herscheid
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