Familienrecht

Die Kanzlei Edgar Bandowski bietet Ihnen juristische Unterstützung in allen Bereichen des Familienrechts. Fragen des Familienrechts erfordern oft besonderes Einfühlungsvermögen und ein großes Maß an Vertrauen. Ob Eheschließung, Trennung oder Scheidung, diese Ereignisse können gravierende Veränderungen in Ihrem Leben sein. Wer an die Zukunft denkt, sucht in solchen Situationen den Rat eines erfahrenen Anwalts. Rechtsanwalt Edgar Bandowski ist Fachanwalt für Familienrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht im Deutschen Anwaltverein. Spezialisierung, jahrelange Erfahrung und konsequente Fortbildung auf diesem Rechtsgebiet garantieren eine kompetente Beratung und Vertretung in Ihrer Angelegenheit. Bei Themen wie

  • Beratung vor und nach der Eheschließung
  • Trennung und ihre rechtlichen Folgen
  • Scheidungsverfahren
  • Unterhalt für Kinder und Ehegatten
  • Sorge- und Umgangsrecht
  • Ehewohnung, Gewaltschutzverfahren
  • Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten
  • Zugewinnausgleichsansprüche
  • Anfechtung der Vaterschaft
  • Nichteheliche Lebensgemeinschaft
  • Internationales Privat- und Familienrecht

hilft Ihnen Rechtsanwalt Edgar Bandowski als Ihr Fachanwalt für Familienrecht.

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