Die Vergütung
Über Geld redet man nicht…? Wir meinen doch.
Die Frage, was die anwaltliche Tätigkeit kostet, ist ein oft gemiedenes Thema. Wir wollen in dieser Frage ein offenes Gespräch herbeiführen, damit die Beziehung zwischen Ihnen und uns von Anfang an auf einer vertrauensvollen und kostentransparenten Basis beruht. So bleiben beiden Seiten atmosphärische Störungen und unliebsame Überraschungen erspart.
Es gibt drei Möglichkeiten, die anwaltliche Tätigkeit zu vergüten:
1. Abrechnung nach der gesetzlichen Gebührenordnung:
Die Vergütung der Rechtsanwälte richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Das Gesetz enthält konkrete Gebührentatbestände. Die Honorare von Wertgebühren steigen danach in Abhängigkeit vom Gegenstandswert, während der tatsächlich investierte Zeitaufwand nur eine untergeordnete Rolle spielt. Für gerichtlich anhängige Fälle sind die jeweils einschlägigen Gebühren als gesetzliche Untergrenze vorgeschrieben. So darf etwa ein Rechtsanwalt einen Prozess nicht zu günstigeren Konditionen führen, als dies das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorschreibt. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bietet sich an, wenn der Arbeitsaufwand des Mandats abschätzbar ist.
2. Abrechnung nach Pauschalhonorar
Als zweite Möglichkeit kommt die Vereinbarung von Pauschalhonoraren in Betracht. Auch hier ist es unbedingt erforderlich, dass der Arbeitsaufwand für den konkreten Auftrag von vornherein abgeschätzt werden kann. Pauschalhonorare sind ferner dann möglich, wenn für die alltägliche Beratung – z.B. die telefonische oder kurze schriftliche Beratung – bei einer dauernden Mandatsbeziehung der gegenseitige Arbeitsaufwand abgeschätzt werden kann.
3. Abrechnung nach Zeithonorar
Als dritte Möglichkeit kommt die Vereinbarung eines Stundenhonorars in Betracht. Wenn Pauschalsätze nicht kalkulierbar und Abrechnungen nach den Gebührenordnungen entweder unangemessen niedrig oder viel zu hoch sind, bietet das Zeithonorar eine gerechte Vergütungsbasis.
Die Höhe des Stundensatzes ist abhängig
- von der tatsächlichen und rechtlichen Schwierigkeit des Falles
- dem erforderlichen Umfang der Bearbeitung
- seinem Gegenstandswert und
- dem damit verbundenen Haftungsrisiko für den Rechtsanwalt.
Wir vereinbaren mit Ihnen Stundensätze, die sich nach den obigen Kriterien richten. Abgerechnet wird im Sechsminuten-Takt. Sie erhalten auf Wunsch jeden Monat eine fallbezogene Abrechnung, der ein detaillierter Tätigkeitsnachweis beigefügt ist. Aus diesem geht hervor, welche Tätigkeit an welchem Tag in Ihrem Fall erbracht wurde. Diese Kostentransparenz ist selbstverständlich.
Erstberatung
Für die erste Beratung, in der Ihre Angelegenheit summarisch geprüft und beraten wird, berechnen wir eine Erstberatungsgebühr, die wir gerne mit Ihnen frei vereinbaren wollen, vorausgesetzt, dass es bei dieser einen Beratung bleibt. Ist über die Erstberatung hinaus eine Bearbeitung erforderlich, rechnen wir je nach Vereinbarung nach RVG, Pauschal- oder Zeithonorar ab.
Beratungshilfe / Prozesskostenhilfe
Sollten Ihre Einkommensverhältnisse die Gewährung von Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe möglich machen, können die Anwaltshonorare über die Staatskasse abgerechnet werden.
Bei der Beratungshilfe gibt es eine Besonderheit. Wir werden in diesem Bereich nur tätig, wenn Sie uns vor der Beratung einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe vorlegen. Anträge auf nachträgliche Bewilligung der Beratungshilfe an das zuständige Amtsgericht stellen wir nicht, die Gründe hierfür erläutern wir Ihnen auf Wunsch gerne.
Den Berechtigungsschein erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht. Der Rechtspfleger ist verpflichtet, Ihnen den Berechtigungsschein zu erteilen, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
Bei der Prozess-/Verfahrenskostenhilfe machen wir diese Einschränkung nicht. In einem Prozessverfahren werden wir für Sie einen Antrag auf Gewährung der Prozesskostenhilfe an das Gericht stellen, sofern die Möglichkeit besteht. Wir sind Ihnen selbstverständlich beim Ausfüllen der notwendigen Erklärung behilflich. Formulare für Erklärungen über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse finden Sie im Downloadbereich.